In der Sitzung der Gemeindevertretung am 20.11.2018 stellten wir den Antrag, in die Vertragsverhandlungen mit dem Investor des Dünenparks folgende Punkte mit aufzunehmen:
„Die GV möge beschließen, folgende Punkte in die 18-Punkte-Liste für die Vertragsgestaltung mit dem Vorhabenträger des Dünenparks aufzunehmen:
- Die Mietobergrenze von 8€/qm in den „5-Schwestern“ soll mit Indexanpassung vertraglich festgelegt werden und auch für künftige Eigentümer im Fall von Weiterverkäufen bindend sein.
- Beim KFZ-Stellplatzbedarf ist die Mindestanzahl nach LBO als ausreichend anzusetzen, da der Individualverkehr mit KFZ in den nächsten Jahren an Bedeutung verlieren wird und der Vorhabenträger bereits jetzt darauf mit einem Carsharingkonzept reagiert, was unbedingt zu unterstützen ist.
- Weiterhin ist darauf zu achten, dass Parkplätze von den Dauermieterinnen und Dauermietern nicht verpflichtend mit angemietet bzw. bezahlt werden müssen.
- Da der „Wohnbereich wohnlich und familiär mit Leben zu erfüllen ist“, ist eine Spielplatzgestaltung anzustreben, die über die Vorgaben der LBO weit hinaus geht.
- Darüberhinaus ist sicher zu stellen, dass die Trinkwasserversorgung der Insel durch Großbauprojekte nicht gefährdet wird und dass keine Absenkung des Grundwassers erfolgt.“
Schön war, dass zwei Vertreter der etablierten Parteien auch für diesen Antrag stimmten. Dennoch wurde er mehrheitlich abgelehnt.