Beschlüsse treffen im Sinne der Gemeinde!

Liebe Gemeinde- und Bürger*innenvertreter*innen, liebe Pro Lists, liebe Merrets, liebe Listerinnen und Lister!


Für List sein heißt, so gut als irgend möglich jeglichen Schaden von der Gemeinde abzuwenden und die Zukunft FÜR die Einwohnerschaft zu gestalten. Dazu sind alle Gemeinde- und Bürger*innenvertreter*innen verpflichtet.

Auf der Tagesordnung der nächsten Bauausschusssitzung ist vorgesehen, den Satzungsbeschluss bezüglich der Änderung des Bebauungsplans für den Dünenpark zu treffen. Dieser Beschlussvorschlag steht den Zielen der Landesplanung entgegen: es gibt weder einen gesamtinsular abgestimmten noch einen nur mit den Amtsgemeinden rechtlich verbindlichen Raumordnerischen Vertrag (in Sachen Dauerwohnraum) und kein abgestimmtes Zielabweichungsverfahren (für den Ferienpark). 

Wenn wir im Sinne der Gemeinde agieren wollen, dürfen wir auf keinen Fall jetzt einen Satzungsbeschluss treffen, auch keinen Empfehlungsbeschluss im Bauauschuss.

Denn: wenn wir diesen Satzungsbeschluss treffen, ist ein Haftungsrisiko gegenüber dem Investor (möglicherweise in Millionenhöhe) nicht ausgeschlossen. Auf jeden Fall hat die Gemeinde Sylt das Recht, zu klagen – auch später noch gegen einen Raumordnerischen Vertrag, wenn er nur mit vier Gemeinden vereinbart würde.

Es gibt überhaupt keinen Grund für die Gemeinde List, jetzt Beschlüsse „übers Knie zu brechen“. Ich appelliere somit an alle Entscheidungsträger*innen, den vorgesehenen Beschluss am 11.11. nicht zu treffen.

Auf gute Zusammenarbeit!
Margot Böhm
Gemeindevertreterin