Zum Thema Abriss des „Alten Gasthofs“ ist schon viel geredet worden. Fest steht, der „Alte Gasthof“ stand zum Zeitpunkt seines Abrisses nur unter der gemeindlichen Erhaltungssatzung. Fest steht, dass die untere Bauaufsicht den Abriss im Vorfeld hätte verhindern können und sogar während des Abrisses noch hätte eingreifen können. Dazu ist es aber nicht gekommen.
Zu seiner Rolle im Vorgang „Alter Gasthof“ hat der Bürgermeister am Donnerstag den 2. Februar Stellung bezogen. Die einen sagen, dass damit alles geklärt ist. Die anderen finden, seine Aussagen sind nicht schlüssig. Wie auch immer, jetzt gilt es nach vorne zu schauen und den durch uns federführend mitinitiierten einstimmigen Beschluss auf der Zunge zergehen zu lassen:
„Die Gemeinde List auf Sylt setzt alles daran, weder ungebremsten neuen Ferienwohnungsbau zuzulassen, noch die Umwandlung von Dauerwohnungen oder gastronomischer Nutzungen in Ferien- Zweitwohnungen. Dazu wird der gesamte Ort Schritt für Schritt überplant, werden in Aufstellung befindliche Bebauungspläne daraufhin nachjustiert, bereits festgesetzte B-Pläne und die Erhaltungssatzungen (sind) zu überprüfen. Die Gemeindevertretung beschließt, eine zeitnahe rechtliche Prüfung zu beauftragen, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, eine rechtssichere Neu-Aufstellung des B-Plans 59 umzusetzen, um die positiven Ziele der Gemeinde zu erreichen. Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Kanzlei BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN mit der Prüfung zu beauftragen. Das Gutachten ist spätestens bis zum 01.03.2023 der Gemeinde vor zu legen.“
Ein entscheidender Anfang ist mit diesem einstimmig gefassten Beschluss gemacht.
Unterstützend für den Schutz erhaltenswerter Gebäude kann die Resolution für die Kreistagssitzung am 10.02. sein, die wir gemeinsam mit „Jamaika“ auf den Weg gebracht haben.
In List gilt es jetzt, mit kompetenter, fachlicher Unterstützung das Beschlossene mit Leben zu füllen. Es kommt viel Arbeit auf den Bauausschuss, auf die Verwaltung, und schlussendlich auf die Gemeindevertreter:innen zu.
Packen wir es zum Wohl der Gemeinde und zukünftiger Generationen an.