Die Dünenkrönung – der Show-Down?

In dieser Woche steht der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 53 („Dünenkrone“) auf der Tagesordnung in Bauausschuss und Gemeindevertretung. Wir unterschreiben damit auch den Verzicht auf die Übernahme des Küstenschutzes durch das Landesamt für Küstenschutz, da das Bauvorhaben in einem Hochwasserüberschwemmungsgebiet liegt.

Bekanntermaßen tragen wir Grünen das Projekt nicht mit. 

Der Bau zusätzlicher Ferienwohnungen (zusätzliche 64) und für Wohnungssuchende nicht bezahlbarer Dauerwohnungen (20) widerspricht den Ergebnissen der ALP-Studie 2020 (notwendig auf dem sehr begrenzten Platz ist bezahlbarer und bedarfsgerechter Dauerwohnraum) und dem Regionalplan 2002 (seitdem sind keine größeren Ferienwohnungsprojekte automatisch mehr zulässig, auch nicht wenn sie als qualitativ hochwertig dargestellt werden).

Für dieses neue Prestigeprojekt werden knapp 20 bezahlbare Dauerwohnungen vernichtet.

Ein Zielabweichungsverfahren wäre aus unserer Sicht genauso notwendig wie beim Dünenpark. Eine neue Verkehrsstudie ist gar nicht gemacht worden.

Dass das Verkehrsthema nach wie vor ungelöst ist, sehen wir jeden Tag auf der Straße. Absichtserklärungen helfen nicht weiter. Anders als beim Dünenpark gibt es dazu im Durchführungsvertrag keinerlei Verpflichtung für den Investor sich zu kümmern.

Die Träger öffentlicher Belange und alle Bürger:innen sind aufgerufen worden, sich zum Entwurf des B-Planes zu äußern. Viele haben sich beteiligt. Von hier aus unser herzliches Dankeschön an alle, die ihre Ansicht beigesteuert haben!

Der durch die Investoren finanzierte Stadtplaner hat sich alle Eingaben angeschaut und „abgewogen“, man kann auch sagen „weg gewogen“.

Die in dieser „Abwägung“ zu all diesen Fragen gemachten Äußerungen sind aus unserer Sicht einzig dazu geeignet, nichts ändern zu müssen am Bebauungsplan, nicht jedoch dazu, die notwendigen Dialogprozesse unter den Gemeinden und den Bürger:innen zu fördern.

Die Aussage, dass eine Überschreitung der Belastungsgrenzen nicht erkennbar sei, ist schwerlich nachzuvollziehen. Und dass das Entstehen weiterer Luxus“dauer“wohnungen im Interesse der Gemeinde sei, erst recht nicht.

Genauso, dass man wegen dieses weiteren Bauprojektes keine weiteren Verkehrsprobleme verursache.

Ich finde es entsetzlich, wie alles, was – ausgesprochen gut begründet – gesagt wurde bei der „Beteiligung der Öffentlichkeit“, einfach nur vom Tisch gewischt wird.

Die Abwägung ist ein Vorschlag derjenigen, die das Projekt realisieren möchten – aber darüber beschließen müssen die gemeindlichen Gremien.

Wenn wir das öffentliche Interesse über das der Investoren stellen, können wir dem nicht zustimmen.

Ich bin für eine Aussetzung der Beschlussfassung, bis wir uns als Gemeinde zusammen mit allen interessierten Einwohner:innen darüber im Klaren sind, was wirklich im Interesse der Gemeinde ist und bis sich in Sachen Verkehr deutlich was verändert hat. Ebenso müssen wir dringend alle Gebiete, die noch nach §34 BauGB beurteilt werden, mit angebotsbezogenen Bebauungsplänen überplanen.

Margot Böhm, Gemeindevertreterin