In der Sitzung der Gemeindevertretung am 02.02.2023 entscheidet es sich, ob wir eine Wende in der Baupolitik einleiten oder weitermachen wie bisher.
Gemeinsam mit der SSW haben wir unseren bereits am 4.1. eingereichten Antrag ergänzt. Wir wollen eine Änderung des B-Plans 59 und eine Veränderungssperre. Ziel ist die Neujustierung der Baugrenzen im Bereich des Alten Gasthofes und der Sicherung des Grundstücks für Gastronomie. Und ganz nebenbei auch noch die Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit, die sich nicht durch die Androhung von Klagen ins Bockshorn jagen
Dazu brauchen wir eine fachanwaltliche Beratung im Interesse der Gemeinde um zu wissen, was geht.
Unseren Antrag findet Ihr hier, die Pressemitteilung dazu hier.