In der SR vom 25. Januar 2023 warnen die Sylter Unternehmer (SU) vor einen „finanziellen Kollaps“ bei der Umsetzung des Beherbergungskonzeptes. Wohlgemerkt: sie warnen in Bezug auf die Umsetzung, nicht vor der Verabschiedung des Beherbergungskonzeptes. Dieser kleine aber feine Unterschied ist wichtig. Denn die Verabschiedung des Beherbergungskonzeptes ist nur eine Selbstverpflichtung der Gemeinde, etwas gegen den ausufernden Zubau von Ferienwohnungen und Zweitwohnungen zu unternehmen. Wie die Gemeinde dies macht, das erfolgt dann in weiteren Schritten, die die Ratsmitglieder nach der Verabschiedung diskutieren und beschließen müssen.
Erfreulich ist, wenn sich möglichst viele Bürger, viele Gruppen und damit auch die Sylter Unternehmer aktiv in den Dialogprozess zur Umsetzung des Beherbergungskonzeptes einbringen. Eine gesellschaftlich breit angelegte Diskussion ist die beste Grundlage, um zu einer für alle Beteiligten tragfähigen Lösung zu kommen und den „unkontrollierten Zuwachs an Ferienwohnungen und Zweitwohnungen“ zwingend zu vermeiden, wie im Zeitungsartikel ausgeführt. Die Verabschiedung des Beherbergungskonzeptes ist also der erste Schritt, um diesem Ziel näher zu kommen. Wie die Gemeinden dieses Ziel dann durch Planungsvorgaben bei der Überarbeitung ihrer B-Pläne umsetzen, ist ein weiterer Schritt.
Es ist wie mit der Einführung des bundesweit geltenden 49-Euro-Ticket. Dies ist beschlossen (erster Schritt). Jetzt geht es an die Umsetzung (zweiter Schritt). Welche Wirkung die Umsetzung entfaltet, liegt auch am handwerklichen Können derjenigen, die die Umsetzungsvorschriften festlegen und daran, von welchen externen Fachleuten man sich beraten lässt.
Rolf Bünte
