Hier "wächst" ein Gebäude des Lanserhofes aus den Dünen heraus.

Lanserhof – Anfrage an den Kreis Nordfriesland

Es kursieren viele Hypothesen um die Genehmigungsverfahren bezüglich verschiedener Bauvorhaben in List, insbesondere zum Lanserhof. Mit einer Anfrage in der Kreistagssitzung am 18.09.2020 versuchen wir, den Nebel zu lichten. Die Antwort ist nun da.

Folgendes wollen wir wissen:

1. Die Bauleitplanung zum Lanserhof in List auf Sylt (Bebauungsplan 25) wurde nicht wie geplant durchgeführt, was ein Bauen nach § 34 BauGB zur Folge hatte. D.h., Träger öffentlicher Belange inklusive der Bürgerinnen und Bürger sind nicht beteiligt worden.
Warum, wofür und auf wessen Initiative hin wurde die Bauleitplanung nicht wie geplant durchgeführt?

2. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. 
a) Wer beurteilt wann nach WELCHEN KRITERIEN, ob oben Genanntes erfüllt ist und insbesondere, ob sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird? Wer überprüft das während/nach dem Bau? Was ist, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Kriterien nicht erfüllt wurden?

b) Auf welcher Basis wurden die naturschutzrechtlichen Befreiungen erteilt?

3. Seit Monaten wird für den Bau des Lanserhofes wie es scheint in großen Mengen Grundwasser abgepumpt. Für das Bauvorhaben „Dünenpark“ (Tiefgarage) wird Ähnliches geplant.
Es gibt Befürchtungen, dass dadurch in der direkten Umgebung die feuchten Dünentäler und Bäume nicht mehr genug Wasser bekommen und weiterhin, dass durch das andauernde Abpumpen die Süßwasserlinse gefährdet wird.

a) Hat es hierzu eine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben?

b) Wer überprüft die Auswirkungen auf die Vegetation in der Umgebung und auf die Süßwasserlinse in welchen Intervallen?

c) Was sind Grundlagen und Ergebnisse der Überprüfungen?

d) Welche Auswirkungen hat die Süßwassermenge, die kontinuierlich in das Wattenmeer fließt; auf die bodenlebenden Wattorganismen (Benthos) in dem Bereich? Gibt es einen Unterschied (Zusammensetzung, Anzahl) im Vergleich zu Stellen, die 50 – 100 m weiter nördlich liegen?

e) Sind die abgepumpten Wassermengen bekannt?

f) Werden dafür Gebühren erhoben? Wenn ja: in welcher Höhe?

g) Gibt es definierte Grenzen der abpumpbaren Mengen?

h) Wo liegen diese und was sind die Gründe dafür?

i) Es sind in List einige weitere Bauvorhaben größeren Ausmaßes geplant. Werden diese in Bezug auf oben genannte Fragen im Gesamtzusammenhang betrachtet?

4. Ist ausreichender Platz vorhanden für eine Klimaanpassung des bestehenden Deckwerkes?

5. Wie wird insgesamt kontrolliert bei den Bauvorhaben in Küstennähe, dass gesetzliche Regelungen und Küstenschutzvorgaben während des Bauens eingehalten werden?

6. Hat es in Folge des Kreistagsbeschlusses im September 2019 bezüglich der Orientierung an den UN-Nachhaltigkeitszielen bereits eine Überprüfung von Möglichkeiten für eine veränderte Genehmigungspraxis auch in Sachen Bauvorhaben gegeben, soweit Ermessensspielräume bestehen? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn noch nicht: was ist geplant?