Hier findet Ihr unseren Brief an die GEWOBA Nord zum Thema Mieterhöhungen, der an Vorstand und Aufsichtsrat sowie an die Presse ging:
„Sehr geehrter Herr Jonscher, sehr geehrter Herr Liebscher, sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrats,
in Zeiten von Volksbegehren zur Enteignung von Wohnungsgesellschaften wegen überhöhter Mieten versprechen Sie auf Ihrer Internetseite: Bei GEWOBA Nord finden Sie bezahlbaren Wohnraum, auch wenn die Renten sinken. Gott sei Dank, denkt man sich.
Tatsächlich aber schickten Sie aktuell „Vorschläge“ zur sofortigen „Erhöhung der Nutzungsgebühr“ an Ihre Mieter*innen auf Sylt – von pauschal 5%. Das soll dann, versprechen Sie, vor einer Mieterhöhung innerhalb der nächsten anderthalb Jahre (länger nicht und das auch nur „abgesehen von Modernisierungsanpassungen“!) bewahren. Begründung: Neubau und Modernisierung von Wohnungen an verschiedenen Standorten in Norddeutschland (nicht etwa Verbesserungen im eigenen Quartier wie Ladesäulen für Elektoautos o.a.).
Für den Fall, dass man dem nicht umgehend zustimmt, drohen Sie als GENOSSENSCHAFT mit einer Erhöhung der Mieten von 20% innerhalb von 3 Jahren (obwohl auf Sylt wegen der Kappungsgrenze maximal 15% erlaubt sind). Das ist das eklatante Gegenteil der sozialen Hochglanzversprechen auf Ihrer Webseite.
Sie lösen mit diesem Drohbrief bei Hunderten von Menschen, die kein Eigentum besitzen, in hohem Maße Unsicherheiten aus, viele unterschrieben die Einverständniserklärung aus Angst.
Die, die nicht auf ständig üppig steigende Einnahmen zurückgreifen können, können sich leicht ausrechnen, wann sie von der Insel wegziehen müssen, weil sie sich entgegen aller Ihrer Sonntagsreden die Miete auch als Mitglied der GEWOBA-Nord nicht mehr leisten können. Da kommen bei einer Zweizimmerwohnung bei 15%iger Steigerung nach drei Jahren gut und gerne 1.000 Euro pro Jahr an Miete mehr zusammen.
In Art und Inhalt Ihres Schreibens verhalten Sie sich nicht wie eine Genossenschaft, sondern wie ein Miethai im Schafspelz.
Parallel dazu schreiben Sie aktuell Wahlen aus für die Vertreterversammlung – aber so, dass man die eigene Nachbarin nur dann wählen kann, wenn sie zufällig in dem nach Alphabet (!) gebildeten gleichen Wahlbezirk ist. So kann es passieren, dass mir nur Menschen zur Wahl vorgesetzt werden, die ganz woanders wohnen, von denen ich nichts weiß und denen ich nie begegnen werde. Deren Name aber mit dem gleichen Anfangsbuchstaben beginnt wie meiner. Was ist das für ein Demokratieverständnis? Man könnte annehmen dass Sie versuchen, auf diese Weise die Solidarisierung von Nachbarschaften zu verhindern.
Ich erinnere Sie hiermit an den satzungsgemäßen Zweck der Genossenschaft und zitiere aus § 2, Absatz 1: „Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“. Sicherlich gilt das auch für zukünftige Genosseninnen in neu zu errichtenden Mietwohnungen. Dies aber auf dem Rücken der jetzigen Wohnungsnehmerinnen durch Mietpreiserhöhung und einer als Drohung aufzufassenden Bemerkung durch zu führen ist weder sozial, verantwortbar noch genossenschaftlich noch trägt es zu einem Sicherheitsgefühl bei.
Wir fordern Sie auf, Ihre Investitionen so zu planen, dass Mieterhöhungen maßvoll ausfallen und diese – falls wirklich unabdingbar – qualifiziert zu begründen.
Wir fordern Sie auf, die Wahlbezirke nach Wohnort/Adresse zu organisieren und das in Ihrer Wahlordnung festgelegte Regionalitätsprinzip ernst zu nehmen.
Wir fordern Sie auf, mit Ihren Genossinnen und Genossen in einen Dialog auf Augenhöhe einzutreten statt Einschüchterungsversuche zu unternehmen.
Wir fordern Sie auf, sich als Genossenschaft zu einem in jeder Hinsicht gemeinwohlorientierten Wirtschaften zu bekennen und entsprechend zu handeln.“